fokus konzept

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Intercom Marketing & Communcations AG, nachfolgend als fokus konzept bezeichnet, und dem Kunden oder Auftraggeber. Die Verbindlichkeit dieser AGB für den Kunden bzw. Auftraggeber tritt in Kraft, sobald fokus konzept sie im Rahmen von Vertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung dem Kunden zur Verfügung stellt und ihre Anwendbarkeit erklärt.
  2. fokus konzept hat jederzeit das Recht diese AGB zu ändern oder anzupassen. Diese Änderungen/Anpassungen werden dem Kunden umgehend mitgeteilt, woraufhin der Kunde 14 Tage Zeit hat, den Änderungen schriftlich zu widersprechen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gelten die neuen AGB als vom Kunden angenommen. Bei Abschluss eines neuen Vertrages gelten immer die aktuellen AGB von fokus konzept. Bedingungen und Vertragsinhalte von Kunden entfachen nur dann eine Wirkung, wenn sie von fokus konzept schriftlich bestätigt werden.
  3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Vereinbarung ungültig oder widerrechtlich sein, so ist an deren Stelle eine dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien möglichst nahekommende Formulierung zu finden. Die übrigen Bestandteile dieser Vereinbarung sind davon jedoch nicht betroffen. Analog ist auch bei Vertragslücken zu verfahren. Grundsätzlich sollen diesfalls die Bestimmungen des schweizerischen Auftragsrechts zur Anwendung gelangen.
  4. Der Kunde enthält sich jeglicher Abwerbung von Personen, welche von fokus konzept für die Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Der Kunde unterlässt es, die Dienste solcher Personen in Anspruch zu nehmen, ausser via fokus konzept . Diese Verpflichtungen gelten während des Einsatzes einer solchen Person für den Kunden sowie ein Jahr darüber hinaus. Bei jeder Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von einem Jahresgehalt der betreffenden Person zu bezahlen. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Verpflichtung. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Sämtliche Änderungen, Verträge, Vertragsänderungen oder rechtlich relevanten Erklärungen bedürfen zur Gültigkeit die Schriftform. Änderungen und Erklärungen in Textform in elektronischen Medien sind der Schriftform gleichgestellt.

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote von fokus konzept sind unverbindlich.
  2. Der Vertrag wird als abgeschlossen betrachtet, sobald fokus konzept eine schriftliche Bestätigung der Annahme oder Bestellung des Auftraggebers vorliegt.

Vertrag und Leistungen

  1. fokus konzept bietet Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierungen, Suchmaschinenwerbung und Online Marketing an. Im weiteren Verlauf sind sämtliche Dienstleistungen unter den Oberbegriffen Online-Kampagne, Konzept, Auftrag oder Projekt zusammengefasst.
  2. Die spezifischen Leistungen im Rahmen der Online-Kampagne werden im separaten Vertrag mit dem Kunden präzise festgelegt.
  3. fokus konzept berät und unterstützt den Auftraggeber beim Aufbau und/oder Ausbau geeigneter, individueller Online-Kampagnen und realisiert diese gemäss den in Zusammenarbeit mit dem Kunden erarbeiteten Spezifikationen.
  4. Erfüllungsort für die Leistungen von fokus konzept sind die Standorte von fokus konzept in Luzern und Sofia, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
  5. Falls die Auftragsbestätigung eine Kostengrenze enthält und fokus konzept erkennt, dass diese für die Umsetzung des vereinbarten Leistungsumfangs nicht ausreichend ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und über den voraussichtlichen Mehraufwand aufgeklärt. Stimmt der Kunde dem Mehraufwand zu, wird eine neue Kostengrenze festgelegt. Andernfalls kann der Kunde entscheiden, ob er den Leistungsumfang reduzieren möchte oder vom Vertrag zurücktritt. Im Falle eines Vertragsrücktritts müssen die bis dahin von fokus konzept erbrachten Leistungen vergütet werden.
  6. Sollte der Kunde ein Projekt vor dessen Fertigstellung ohne Verschulden seitens fokus konzept abbrechen, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Unzeitentschädigung. Diese entspricht 20% der Differenz zwischen der gemäß der Auftragsentschädigung budgetierten Gesamtentschädigung und der bis zum Abbruch des Projekts bereits erbrachten Leistungen.
  7. Während der Dauer der Erbringung von Dienstleistungen können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages seitens des Kunden hat ihm fokus konzept innerhalb einer Frist, die in der Regel 20 Tage nicht übersteigt, mitzuteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag, insbesondere auf Preis und Termine, hat. Bis zum Entscheid über den Änderungsantrag wird das Projekt gemäss ursprünglichem Auftrag weitergeführt, soweit dies sinnvoll ist.
  8. Alle verwendeten Analytics- und Tracking-Tools zur Datenerhebung, -auswertung und -interpretation sind vom fokus konzept festgelegt. fokus konzept bemüht sich, die Dienstleistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. fokus konzept behält sich daher Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Beide Parteien stimmen überein, dass die jeweils andere Partei ohne die Mitwirkung der Gegenpartei, ihre Leistungen nicht erbringen/erfüllen kann. Der Kunde ist demnach verpflichtet, alle nötigen Hilfsmittel und Informationen zur Verfügung zu stellen.
  2. Sämtliche Leistungen, die von fokus konzept erbracht werden, sind umgehend zu prüfen. Mängel sind fokus konzept unverzüglich schriftlich zu melden. Der Aufwand für eine vom Kunden initiierte Fehlersuche kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern sich herausstellt, dass der Fehler beim Kunden selbst liegt, keine Fehler vorliegen oder der Fehler ausserhalb der Verantwortung von fokus konzept liegt.
  3. Kommt es infolge des Auftrages zu unerwarteten Mehraufwänden, werden diese nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, insbesondere dann, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt.
  4. Der Kunde unterstützt fokus konzept bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktionen, die Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen in dem von fokus konzept angeforderten Format, Sicherstellung einer permanenten Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des CMS Systems des Kunden sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Mitarbeiter in ausreichender Anzahl, um die vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen.
  5. Der Kunde bezeichnet gegenüber fokus konzept eine Ansprechperson, welche für Entscheidungen betreffend dem Vertragsgegenstand autorisiert ist. Alle Kosten, die aus den Leistungen des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Entsteht für fokus konzept Mehraufwand, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, so wird dieser in Rechnung gestellt.
  6. fokus konzept ist berechtigt, Anpassungen und Änderungen an Webseiten während der Gestaltungsphase und vor Abschluss des Projekts ohne Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung an den Kunden vorzunehmen und aufzuschalten. Diese Regelung gewährleistet eine reibungslose Aufschaltung der Webseite und sichert einen effizienten Arbeitsablauf.

Preisgestaltung und Zahlungsmodalitäten

  1. Externe Kosten, Abonnements und Media-Verpflichtungen werden durch den Kunden selbst bezahlt. Vertraglich kann festgehalten werden, dass die entstehenden Kosten über fokus konzept abgerechnet werden. Diesfalls wird fokus konzept mit 3% der Kosten (mind. 200 CHF pro Monat) für ihren Aufwand entschädigt.
  2. Nach Ablauf des Zahlungsziels befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. fokus konzept ist im Falle eines Zahlungsverzugs nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, jedoch berechtigt. Der Verzugszins beträgt 5% p.a.
  3. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Termine sind für beide Parteien verbindlich. Periodische Überprüfungen des Projektfortschritts dienen dazu, die Einhaltung der Termine sicherzustellen. Falls Abweichungen festgestellt werden, sollten diese möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Änderungen des Terminplans bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner. Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, behält sich fokus konzept das Recht vor, die nachfolgenden Terminverpflichtungen für die Dauer des Verzugs auszusetzen.
  4. Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet fokus konzept zu einem Stundensatz der vertraglich im Rahmen der Auftragserteilung definiert wurde.
  5. Die Rechnungen von fokus konzept sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig. Es gelten die Bestimmungen der Schweizer Mehrwertsteuer. Bei Vertragsabschluss hat der Kunde die Möglichkeit, die Rechnung entweder in CHF oder EUR zu begleichen. Andere Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Vertrag festgelegt.
  6. fokus konzept verrechnet für einmalige Aufträge wie Webdesign, Audits oder Einmalige Optimierungen in einer ersten Projektphase gemäß dem Kostenvoranschlag. Bei Auftragserteilung sind 50% der Projektkosten fällig, die restlichen 50% der Projektkosten werden bei Ablieferung fakturiert.
  7. fokus konzept fakturiert je nach Vertragsart monatliche Akontorechnungen ihrer Leistungen zu den jeweils aktuell gültigen Ansätzen. Die Summe ist im Voraus per 1. des Monats fällig. Die monatlichen Zahlungen werden auf der Schlussrechnung angerechnet. Ein Saldo zugunsten des Kunden wird innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme zurückerstattet.
  8. Je nach Art des Vertrags stellt fokus konzept monatliche Akontorechnungen für ihre Leistungen aus, basierend auf den jeweils geltenden Ansätzen. Der Betrag ist jeweils bis zum 1. des Monats im Voraus fällig. Diese monatlichen Zahlungen werden auf der Schlussrechnung angerechnet. Sollte sich ein Guthaben zugunsten des Kunden ergeben, wird dieses innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme zurückerstattet.

Urheberrechtliche Nutzungsbedingungen

  1. Die gesamten Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Texte und Designs, die fokus konzept oder der Kunde während oder im Rahmen der Vertragserfüllung hervorbringen, gehen mit vollständiger Begleichung der vertraglichen Ansprüche auf den Auftraggeber über.
  2. Der fokus konzept bereits vor Vertragsbeginn gehörende oder an sie lizenzierte Immaterialgüterrechte, Softwarecode und die gesamten damit verbundenen Verwertungsrechte verbleiben in der ausschliesslichen und alleinigen Berechtigung von fokus konzept . Der Kunde erwirbt daran keinerlei Rechte. Soweit derartige Rechte jedoch in Arbeitsergebnissen im

Rahmen der Vertragserfüllung verkörpert sind, gewährt fokus konzept nach Absprache dem Auftraggeber eine nicht-exklusive, kostenlose, übertragbare und sublizenzierbare, zeitlich uneingeschränkte Gebrauchslizenz.

  1. Beide Parteien sind unter Wahrung der Geheimhaltungsverpflichtungen berechtigt, den Code, Konzepte, Unterlagen, etc. sowohl anderweitig als auch nach einer allfälligen Beendigung der Partnerschaft weiter zu nutzen.
  2. Die Parteien sichern sich gegenseitig vertraglich zu, dass sämtliche gelieferten Inhalte frei von Urheberrechten und anderen Immaterialgüterrechten von Dritten sind, bzw. dass soweit solche bestehen, die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen eingeholt worden sind. Die Parteien unterrichten einander unverzüglich schriftlich über allfällig geltend gemachte Drittansprüche.
  3. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung hinsichtlich der Abwehr von geltend gemachten immaterialgüterrechtlichen Drittansprüchen. Werden angebliche immaterialgüterrechtliche Drittansprüche nicht innert fünf Arbeitstagen fokus konzept mitgeteilt, so verwirken die vertraglichen Ansprüche vom Kunden. Gleiches gilt für (ausser)gerichtliche Vergleiche, welche ohne Rücksprache mit fokus konzept getroffen werden. Haftung und Gewährleistung aus geltend gemachten immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen von Dritten bestimmen sich nach Art. 3 des abgeschlossenen Vertrages. Dies gilt namentlich in Bezug auf die maximale Haftungssumme, die Schadensarten (mittelbar/unmittelbar), die Bestimmungen zur Schuldhaftigkeit sowie zur Hilfspersonenhaftung.
  4. Stellt ein Gericht die Verletzung von Immaterialgüterrechten fest, für Inhalte für welche fokus konzept verantwortlich ist, so ist fokus konzept berechtigt, auf eigene Kosten die entsprechenden Softwareteile zu ersetzen bzw. anzupassen oder aber die Software zurückzunehmen und der Kunde die geleistete Vergütung zurückzubezahlen. Eine Haftung ist ausgeschlossen für Drittansprüche, die nicht aus dem Vertrag abgedeckt sind.
  5. Der Auftraggeber stellt fokus konzept von jeglicher Haftung für die Verletzung von Urheberrechten und anderen Immaterialgüterrechten frei, welche ihre Ursache in der Lieferung von Inhalten durch den Kunden haben.
  6. Die Nutzungsrechte an Konzeptleistungen verbleiben vollumfänglich bei fokus konzept . Auf Wunsch kann der Kunde nach Abschluss der Konzeptphase das Realisierungsrecht an den Konzeptleistungen sowie an den Gestaltungsleistungen von fokus konzept erwerben.
  7. Die Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos usw.) verbleiben beim Kunden. Der Kunde steht dafür ein, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde hält fokus konzept von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

Gewährleistung und Haftung

  1. Für direkte oder unmittelbare Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, haftet fokus konzept gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich.
  2. Die Haftung für weitere Sach- und Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, unter Vorbehalt anderslautender Vertragsbestimmungen, ausgeschlossen. Diese Haftungsbestimmungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Die Haftung für mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Reputationsverluste oder andere Mangelfolgeschäden) wird vollumfänglich wegbedungen. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.
  3. Für Leistungen von beigezogenen Hilfspersonen und Subunternehmern ist fokus konzept verantwortlich und haftet für Schäden bei Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten, wie wenn es seine eigenen wären. fokus konzept ist verantwortlich dafür, dass die Bestimmungen dieses Vertrags von den beigezogenen Dritten eingehalten werden. Eine Gewährleistung von fokus konzept wegen tatsächlichen oder behaupteten Ansprüchen von Dritten ist ausgeschlossen.

4.Die Platzierungen bei Google werden durch Algorithmen bestimmt, auf die fokus konzept keinen direkten Einfluss hat. Zudem haben die technischen Voraussetzungen und das Linkprofil der Kundenwebsite Auswirkungen auf die Ergebnisse unserer Dienstleistungen. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass diese Faktoren nicht von fokus konzept  beeinflusst werden können und wir daher keine Haftung oder Verantwortung dafür übernehmen.

  1. Für die Inhalte, die vom Kunden angemeldet oder geliefert werden, ist dieser selbst verantwortlich. fokus konzept prüft keine Rechte Dritter oder deren Rechtsansprüche auf verwendete Inhalte. fokus konzept ist vollumfänglich schadlos zu halten.
  2. fokus konzept behält sich das Recht vor, Aufträge jederzeit abzulehnen, sollten sie rechtswidrig sein oder gegen die allgemein gültigen Verhaltensregeln des Internet verstossen.
  3. Focus konzept garantiert, dass die unter diesem Vertrag realisierte Webseite im Zeitpunkt der Abnahme den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Internetstandards und die auf Seiten der Benutzer verwendete Zugriffssoftware (Browser etc.) entwickeln sich jedoch laufend weiter und erfordern eine ständige Anpassung der Website. fokus konzept kann daher nicht garantieren, dass die Funktionsfähigkeit bei veränderter Systemumgebung erhalten bleibt. fokus konzept ist jedoch bereit, im Rahmen eines separat abzuschliessenden Wartungs- und Weiterentwicklungsvertrages die Funktionsfähigkeit der Website nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erhalten.
  4. Sollten innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Website Mängel auftreten, hat der Kunde ausschließlich das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat, sofern er solche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich beanstandet. Sollte es fokus konzept nicht gelingen, innerhalb dieser Nachbesserungsfrist von einem Monat nach Eingang der Beanstandung den Nachweis der Erfüllung der vertraglich definierten Kriterien zu erbringen, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens einen Monat beträgt. Sollte es fokus konzept auch innerhalb dieser Nachfrist nicht gelingen, die Mängel zu beseitigen, hat der Kunde das Recht, eine Minderung der Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwerts geltend zu machen.
  5. Im Rahmen der Abnahme stellt der Kunde fest, ob die von fokus konzept erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Kunde nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch fokus konzept am nächstfolgenden Arbeitstag mit der Abnahmeprüfung und führt diese ohne Verzug, höchstens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen, zu Ende. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen.
  6. Nimmt der Kunde Leistungen von fokus konzept oder Teile derselben nicht ab, obwohl nur einzelne mindere Mängel oder mindere Abweichungen vom definierten Leistungsumfang vorliegen oder verweigert der Kunde Abnahmehandlungen, so gilt der Vertragsgegenstand bzw. der betreffende Teil desselben auf den Zeitpunkt der Meldung der Abnahmebereitschaft als abgenommen. Der produktive Einsatz von Dienstleistungsergebnissen durch den Kunden gilt in jedem Falle als Abnahme der produktiv eingesetzten Leistungskomponenten.
  7. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, hat der Kunde zunächst ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung innert längstens einem Monat. Bleibt eine Abnahme zum dritten Mal erfolglos, kann der Kunde fokus konzept schriftlich eine angemessene, nicht unter einem Monat liegende Nachfrist zur Behebung der Mängel ansetzen. Gelingt es fokus konzept auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, die Mängel zu beseitigen, hat der Kunde das Recht, Minderung der Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes geltend zu machen.
  8. Umfasst der Leistungsumfang die Lieferung von Hardware und/oder Software von Drittherstellern, kommen diesbezüglich die Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller zur Anwendung.
  9. Alle Arten von Daten und erarbeiteten Entwürfen oder Unterlagen im Rahmen der Auftragsdauer, werden von fokus konzept bis zur Vollendung des Vertrages aufbewahrt. Sofern nichts anderes vereinbart, erlischt diese Aufbewahrungspflicht mit dem Ende der Zusammenarbeit bzw. dem Ende des Auftrages. fokus konzept ist nicht verpflichtet, Notizen, Kundendaten, Unterlagen in digitaler oder analoger Form über die Dauer des Vertrages mit dem entsprechenden Kunden hinaus aufzubewahren.

Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Für den Bereich der Suchmaschinenoptimierung gelten allgemein Vertragslaufzeiten von 6, 12 oder 24 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Eine Kündigung des Vertrages ist auf Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens 1 Monat vor Vertragsende bei fokus konzept eingehen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate.
  2. Für den Bereich der Suchmaschinenwerbung gelten allgemein Vertragslaufzeiten von 1, 3 oder 6 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Eine Kündigung des Vertrages ist auf Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens 1 Monat vor Vertragsende bei fokus konzept eingehen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 1 Monat.
  3. Für den Bereich der Lokalen Suchmaschinenoptimierung gelten Vertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten, je nach individueller Vereinbarung mit dem Kunden. 

3.1 Für spezielle Pakete (Lokal SEO Spezial) gilt eine Laufzeit von 4 Wochen, wonach der Kunde monatlich kündigen kann, sofern fokus konzept bestimmte festgelegte Anforderungen nicht erfüllt.

  1. Für den Bereich des Webdesigns gibt es keine festen Laufzeiten. Nach Abschluss des Auftrags geht das Eigentum an der erstellten Webseite auf den Kunden über.
  2. fokus konzept behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe können insbesondere, aber nicht ausschließlich sein: eingestellte Zahlungen durch den Kunden, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Pfändung des Kunden, Verletzung von Rechten Dritter, Verletzung der Geheimhaltungspflicht usw.
  3. Die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.

Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle von der Gegenpartei erhaltenen Sachen und Informationen (Dokumente, Daten, Offerten etc.), die ihnen aufgrund oder anlässlich der Zusammenarbeit unter diesem Vertrag zugänglich gemacht werden oder zur Kenntnis gelangen, als vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten namentlich, aber nicht ausschliesslich Daten/Informationen, die sich auf die Parteien beziehen, wie z.B. geschäftliche, finanzielle, statistische oder technische Daten/lnformationen und Daten/Informationen über Verfahren, Betriebsmethoden oder sonstiges Know-How; Personendaten/-informationen (natürliche und juristische Personen), wie namentlich Personaldaten, Daten von Lieferanten und Beauftragten der Parteien; sämtliche Daten/Informationen, die sich auf Kunden der Parteien und deren Tochtergesellschaften beziehen, wie z.B. Personendaten/Informationen, finanzielle und statistische Daten/Informationen, etc.
  2. Die Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die Daten/lnformationen in Dokumenten, Zeichnungen, Plänen, Filmen oder anderen Datenträgern jeder Art (mit digitalen oder analogen Aufzeichnungen) festgehalten sind oder akustisch wahrgenommen wurden, und ungeachtet davon, ob sie gesetzlich geschützt sind. Die Daten unterliegen der Geheimhaltungspflicht auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden.
  3. Es gilt die Verpflichtung zur Geheimhaltung aller betreffenden Personen, Subunternehmen und Unternehmen (einschließlich deren Mitarbeiter und Beauftragte), die im Zusammenhang mit oder aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Vertrag Zugang zu oder Kenntnis von vertraulichen Sachen und Informationen haben. Die Vereinbarung muss den Anforderungen der vorliegenden Geheimhaltungsverpflichtung entsprechen und von allen Parteien eingehalten werden. Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist nur im Rahmen der vertragsgemäßen Erfüllung und nach Absprache zwischen den Parteien zulässig.
  4. Die Offenlegung von Informationen durch fokus konzept ist zulässig, wenn es sich um Informationen, Ideen, Konzepte und anderes Know-How handelt, welche die Immaterialgüterrechte vom Kunden nicht beeinträchtigen, oder die fokus konzept bereits vor dem Vertragsschluss bekannt waren; oder die öffentlich bekannt sind und der Öffentlichkeit nicht durch fokus konzept bekannt gemacht wurden; oder die von einem Dritten stammen, der im rechtmässigen Besitz dieser Information ist; oder die unabhängig und selbständig von fokus konzept entwickelt wurden, ohne Informationen vom Auftraggeber dafür verwendet zu haben; oder die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe offengelegt werden müssen.
  5. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus. Von der Geheimhaltungspflicht nicht erfasst ist die Offenlegung von Informationen, soweit es um die gerichtliche Durchsetzung der eigenen rechtlichen Ansprüche (z.B. Vergütung aus dem vorliegenden Vertrag) geht.
  6. Weitere Geheimhaltungsverpflichtungen können sich aus einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Kunden ergeben.
  7. fokus konzept hat Kenntnis über die EU-Richtlinien zum Datenschutz (DSGVO) und nimmt diese ernst. Ausserdem ist fokus konzept über die neusten Entwicklungen bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz und die Änderungen weiterer Erlasse zum Datenschutz informiert. fokus konzept hat infolge dessen eine interne Datenschutzerklärung erstellt, die dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt werden kann oder auf der seite von fokus konzept unter https://www.fokus-konzept.ch/datenschutz  zur Verfügung steht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich. Es gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Schweizer Privatrechts. fokus konzept ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
  3. Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages zwischen den Parteien hebt dessen Gültigkeit nicht auf. Die Parteien ersetzen in einem solchen Fall die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für das Ausfüllen von Vertragslücken
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